Casus Belli

Als Casus Belli (lat. ‚Kriegsfall‘)[1][2] wird in der diplomatischen Sprache der Fall bezeichnet, in welchem ein Staat sich veranlasst sieht, einem anderen den Krieg zu erklären. Grund ist meist eine Handlung einer souveränen Macht, welche von einer anderen der Kriegserklärung gleichgeachtet wird. Bei verbündeten Staaten ist der Angriff einer feindlichen Macht gewöhnlich ein Casus Belli für die andere. Im Bündnisfall (casus foederis) ist die verbündete Macht dem Bundesgenossen zur Hilfeleistung verpflichtet.[3]

Die öffentliche Einschätzung einer Handlung als Casus Belli in der internationalen politischen Auseinandersetzung muss nicht in einen Krieg münden, sondern wird auch als politisches Druckmittel eingesetzt.[4]

  1. Josef M. Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch (Hrsg.): Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg Schulbuchverlag, München 2004, ISBN 3-486-13405-1, S. 562.
  2. Casus Belli auf duden.de
  3. Casus belli. Pierer’s Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 758; zeno.org, abgerufen am 14. September 2022.
  4. Vgl. Harald Neuber: Wird humanitäre Hilfe für Venezuela zum Casus Belli? Telepolis, 7. Februar 2019.

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